von Heusinger Rechtsanwalt in Koblenz

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Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen Geld sparen!

02.10.2014 von RA Carl-Bernhard von Heusinger und RA Oliver Mogwitz

Haben Sie sich in den letzten 15 Jahren ein Haus oder eine Wohnung gekauft und den Kauf bankfinanziert? Oder haben Sie eine Finanzierung verlängert? Dann haben Sie möglicherweise die Chance, die abgeschlossenen Darlehensverträge zu widerrufen und damit eine günstigere Finanzierung zu bekommen. Zudem haben Sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank.

Denn: Viele Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen.

Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden.

Gerade in der zur Zeit herrschenden Niedrigzinsphase ist dies für Verbraucher interessant, da es ihnen die Möglichkeit gibt, sich von teuren Darlehensverträgen zu lösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen und aktuelle günstigere Darlehen abzuschließen. Ein Widerruf ist oft auch noch Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Der Widerruf bietet gegenüber einer herkömmlichen vorzeitigen Kündigung oder Umschuldung erhebliche wirtschaftliche Vorteile.

Der Vorteil eines Widerrufs für den Darlehensnehmer ist, dass er ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag herauskommt und seine bisherigen Zahlungen zu 100 % mit dem Darlehen verrechnet werden. Der vereinbarte Darlehenszins steht der Bank nicht zu. Die Bank kann bei einer Rückabwicklung aufgrund eines Widerrufsrechts lediglich den noch offenen Nettodarlehensbertrag sowie die Nutzungsvorteile des Darlehensnehmers erstattet verlangen.

Die Nutzungsvorteile sind aber üblicherweise wesentlich geringer, als die vertraglichen Zinsleistungen, die der Darlehensnehmer bereits an die Bank geleistet hat.

Addiert man hierzu noch einen niedrigeren Zinssatz für das ggf. notwendige Folgedarlehen, wird es sich in aller Regel wirtschaftlich lohnen, den Vertrag zu widerrufen.

Dabei kommt es natürlich immer auf die konkrete Situation des Darlehensnehmers an, eine pauschale Aussage ist also nicht möglich.

Zudem übernimmt üblicherweise eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten, sofern das Darlehen nicht in Zusammenhang mit einer baulichen Maßnahme (Neubau eines Hauses) steht. Hat der Darlehensnehmer allerdings eine Immobilie gekauft, greift muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen. Unsere Kanzlei führt derzeit eine Vielzahl von Verfahren gegen verschiedene Banken. Ihnen stehen hochspezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung.

Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihnen aufgrund einer fehlerhaften oder falschen Widerrufsbelehrung noch ein Widerrufsrecht zusteht.